Die Mitarbeitervertretung

Die derzeitige Mitarbeitervertretung (MAV) im Raphaelshaus besteht seit 2021. In der Mitarbeitervertretungsordnung wird das Tätigkeitsfeld der 9 Vertreter*innen klar umschrieben.

Die MAV wird von dem Vorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden und einem/einer Schriftführer*in geleitet. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Im Sinne einer Dienstgemeinschaft gestalten MAV und Dienstgeber die Geschicke des Raphaelshauses gemeinsam.

Die MAV stimmt Neueinstellungen und Umgruppierungen zu, berät Mitarbeiter*innen in allen Belangen des Arbeitsverhältnisses, schlichtet, moderiert und vermittelt. Die Vertreter*innen arbeiten in Ausschüssen mit, nehmen an Sitzungen teil, geben Anregungen, stellen Anträge und können so kreativ mitgestalten.

Die MAV versucht Arbeitsplätze zu sichern und die Zukunftssicherung und Leistungsfähigkeit der Einrichtung am Standort mit der Motivation und Zufriedenheit sowie den Interessen der Mitarbeiter*innen zu vereinen.

Zur Beratung der MAV steht auf der Ebene des Bistums Köln ein*e Jurist*in zur Verfügung.

Neben der Tätigkeit im Raphaelshaus beteiligt sich die MAV an überregionalem Austausch mit Kolleg*innen. Zahlreiche Fort- und Weiterbildungen liefern das nötige Rüstzeug, um den Anforderungen des Vertretungsauftrages gerecht zu werden.

Vorsitzender: Wolfgang Köhler

Stellvertretender Vorsitzender: Peter Schütz

E-Mail: mav@raphaelshaus.de