Flexible Verselbstständigung - Flex-V

Stufe 0 – Intensivphase: 3 Plätze; Betreuungsschlüssel 1:2,50

Stufe 1 – Festigungsphase: 5 Plätze; Betreuungsschlüssel 1:4,72

Stufe 2 – Selbstständiges Wohnen: 4 Plätze; Betreuungsschlüssel 1:6,90

Stufe 3 – Ablösungsphase und Nachbetreuung: Abrechnung nach Fachleistungsstunden

Die flexible Verselbstständigung, kurz Flex-V genannt, ist ein stationäres und ambulantes Hilfeangebot nach § 34 und § 41 SGB VIII. Die Gruppe befindet sich im Hauptgebäude auf dem Gelände des Raphaelshauses in Dormagen.

Klientel:

Die Flex-V richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die unter Berücksichtigung ihrer individuellen Besonderheiten und Problematiken in ihrem Verselbstständigungsprozess Unterstützung benötigen. Aufgenommen werden Jugendliche in der Regel ab 17 Jahren. In der Flex-V leben bis zu 12 Bewohner*innen.

Pädagogik:

Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in die Flex-V ist eine hinreichende Eigenmotivation, ein Verselbstständigungswille, ausreichende Ressourcen, eine Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ein entsprechender Entwicklungsstand und eine Übernahme von Eigenverantwortung des jungen Erwachsenen.

Mit gezieltem lebenspraktischem Training in unterschiedlichster Ausprägung wird der/die Bewohner*in befähigt, selbstständig mit der Lebensplanung und Lebensgestaltung nach eigenen Möglichkeiten zurechtzukommen.

Im Rahmen der Verselbstständigung im Raphaelshaus gibt es ein vierstufiges System, das die Jugendlichen durchlaufen:

  • Die Stufe 0 ist eine „Intensivphase und ermöglicht eine intensive Betreuung in die Verselbstständigung. Diese Stufe durchläuft der Jugendliche so lange, bis er in der Lage ist, seinen Alltag erheblich selbstständiger zu bewältigen.

  • Im Anschluss daran folgt die Stufe I, die Festigungsphase.

  • Die Stufe II der Verselbstständigung wird als Selbstständiges Wohnen bezeichnet und dient auch der Vorbereitung auf die Wohnungssuche und die Eigenfinanzierung. Junge Volljährige sollen weiter lebenspraktisch unterstützt werden und an den Zielen der Verselbstständigung arbeiten.

  • Zu guter Letzt folgt die „Ablösungsphase und Nachbetreuung. Die Stufe III der Verselbstständigung ist das Hilfeangebot mit der geringsten Anbindung an das gesamte pädagogische System der Einrichtung. Wohnort in dieser Stufe ist eine eigene Wohnung außerhalb unserer Einrichtung. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben in der Regel eine große Autonomie mit den entsprechenden Fähigkeiten erlangt, die nur noch eine geringe professionelle Hilfe erfordert und sich daher auf die Sicherung der Eigenfinanzierung, Unterstützung in Krisensituationen und eine Begleitung in der weitestgehend eigenständigen Lebenssituation beschränkt.

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