Zielgruppe:
Erziehungsstellen sind ein Angebot der Hilfen zur Erziehung nach § 27 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 SGB VIII und damit ein Angebot der familienanalogen Erziehung. In Erziehungsstellen werden Kinder und Jugendliche vermittelt, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen. Sie haben alle eine besondere Geschichte und können neben pränatalen Schädigungen beispielsweise Vernachlässigungen, seelische und körperliche Misshandlungen und/oder andere Traumatisierungen erlitten haben.
Wichtige Informationen:
Erziehungsstellen erhalten intensive Begleitung und Hilfestellung in Form von regelmäßigen Gesprächen mit ihrer Erziehungsstellenberatung, welche die Erziehungsstelle auch in der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt, der Schule und anderen Institutionen unterstützt.
Erziehungsstellen erhalten einen vom Landesjugendamt festgelegten Erziehungsbeitrag sowie einen Beitrag zur Alterssicherung und für die Kinder und Jugendlichen ein altersentsprechendes Pflegegeld.
Erziehungsstellen haben Freude am Zusammenleben mit Kindern und lassen sich auf ein fremdes Kind mit seiner ganz speziellen Lebensgeschichte ein. Sie unterstützen und fördern es entsprechend seinem Bedarf.
Erziehungsstellen sind bereit, die Beziehung zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern aufrechtzuerhalten, wenn dies für die Entwicklung des Kindes förderlich ist
Erziehungsstellen sind bereit zur Reflexion der eigenen Handlungsweisen und zur Weiterentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen. Dazu gehört die Teilnahme an Fortbildungen, Elternabenden und dem monatlichen Austausch mit anderen Erziehungsstellen.
Erziehungsstellen arbeiten eng mit der Erziehungsstellenberatung, dem Vormund, Mitarbeiter*innen von Jugendämtern sowie anderen Institutionen zusammen.
Bei Fragen zu unseren Erziehungsstellen und/oder zum Bewerbungsverfahren, wenden Sie sich gern an unsere Erziehungsstellenberaterinnen unter 02133-50545 oder erziehungsstellen@raphaelshaus.de